Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. IDENTITÄT UND DIE KONTAKTDATEN DES VERANTWORTLICHEN

Die
Swiss-Storenbau GmbH
Kindhauserstrasse 8
8604 Volketswil

Telefon: 044 945 99 88
E-Mail: info@swiss-storenbau.ch

(im Folgenden: «Wir») ist als Betreiber der Website www.swiss-storenbau.ch Verantwortlicher für die Personendaten der Nutzer (im Folgenden: «Sie») der Website im Sinne des DSG. 

2. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Swiss Storenbau GmbH («Swiss Storenbau») und ihren Kunden («Kunde») im Zusammenhang mit sämtlichen individuell angefertigten oder angepassten Produkten sowie mit Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten («Produkte und Dienstleistungen»).

Die AGB sind integraler Bestandteil jedes Vertrages. Mit der Abgabe einer Bestellung oder der Annahme einer Offerte erkennt der Kunde die AGB vollumfänglich an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Swiss Storenbau ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

Ergänzend gelten die Planungs- und Betriebshinweise sowie die technischen Datenblätter von Swiss Storenbau. Für die technischen Anforderungen gilt die Norm SIA 342 in der jeweils aktuellen Fassung sowie, soweit ausdrücklich erwähnt, die Bestimmungen der Norm SIA 118/342.

3. Angebote und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen in Prospekten, Katalogen, auf der Website oder in anderen Medien ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar.

Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Nach Eingang einer Bestellung sind Änderungen oder Annullationen nur mit schriftlicher Zustimmung von Swiss Storenbau möglich. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

Offerten von Swiss Storenbau sind, sofern nicht anders vermerkt, während 90 Tagen verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme einer Offerte, durch eine Auftragsbestätigung oder durch die beidseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Swiss Storenbau alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Bauvorhaben, zur Lage, zu den Bauzuständen, zu Umwelteinflüssen, zu Zufahrts- und Zugangsmöglichkeiten sowie zum Terminplan.

Der Kunde muss verbindlich Angaben zu Typ, Abmessungen, Material, Oberflächenbehandlung, Farbton, Befestigungsart, Steuerung und Ausführung machen. Unterlässt er dies oder macht er unzutreffende Angaben, haftet er für Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden.

5. Preise und Leistungen

Es gilt der im Vertrag oder in der Offerte genannte Preis. Ist kein Preis vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preis von Swiss Storenbau. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gesetzlicher Abgaben.

Im Preis enthalten sind die Massaufnahme am Bau, die Erstellung des Elektroschemas, die technische Beratung, die Montage der gelieferten Produkte sowie die Funktionskontrolle. Grundlage ist die Annahme von maximal zwei Arbeitsgängen.

Nicht im Preis enthalten sind Zusatzarbeiten wie Durchbrüche, Befestigungen in Wärmedämmungen, Schalldämm-Massnahmen, elektrische Leitungen, Steckdosen, Gerüste, Hebebühnen, Abdichtungen oder Zuputzarbeiten. Werden solche Arbeiten durch Swiss Storenbau ausgeführt, erfolgt eine separate Abrechnung nach Aufwand.

Bei Umbauten oder Renovationen anfallende Zusatzarbeiten wie Demontage, Entsorgung oder Schutzmassnahmen sind ebenfalls zusätzlich zu vergüten.

Liegt der Liefer- oder Ausführungstermin mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss, ist Swiss Storenbau berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich Lohn-, Material- oder Währungskosten nachweislich verändert haben.

6. Lieferfristen und Ausführung

Liefer- und Ausführungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Selbst ausdrücklich vereinbarte Termine gelten nur, wenn alle technischen Angaben geklärt, die Vorleistungen des Kunden erbracht und die vereinbarte Anzahlung geleistet sind.

Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde Spezialfarben auswählt, Angaben verspätet einreicht, mit seinen Leistungen oder Zahlungen in Verzug ist oder wenn unverschuldete Hindernisse wie Materialengpässe auftreten.

7. Transport und Zugang

Lieferungen in der Schweiz erfolgen bis zur Baustelle oder Talstation auf Kosten von Swiss Storenbau. Ab der Talstation bis zur Baustelle trägt der Kunde die Transportkosten. Auslandslieferungen erfolgen ab Werk (EXW). Nebenkosten wie Zölle, Gebühren oder Entsorgungskosten gehen zulasten des Kunden.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Zufahrt für Fahrzeuge und Maschinen gewährleistet ist, dass Kran und Warenlift kostenlos benutzbar sind und dass Gerüste sowie verschliessbare Lagerräume zur Verfügung stehen.

8. Gefahrenübergang und Abnahme

Nutzen und Gefahr gehen bei Montagearbeiten mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder Montagerapports auf den Kunden über. Erfolgt keine Unterzeichnung, gilt die Abnahme spätestens fünf Arbeitstage nach Rechnungsstellung als erfolgt. Bei Auslandslieferungen erfolgt der Übergang mit Übergabe an den Spediteur.

Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich und detailliert zu rügen. Unterlassene Rügen führen zum Verlust der Mängelrechte. Für verdeckte Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9. Gewährleistung

Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung, Neuherstellung oder Preisreduktion. Bei reinen Wartungsarbeiten besteht kein Anspruch auf Neuherstellung.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch normale Abnützung, unsachgemässe Bedienung, Umwelteinflüsse wie Sturm oder Hagel, Missachtung von Wartungsvorschriften oder Eingriffe durch Dritte.

Technisch unvermeidbare Abweichungen wie Farbnuancen, Knick- oder Wickelfalten gelten nicht als Mängel.

10. Haftung

Die Haftung von Swiss Storenbau für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden wie Produktionsausfälle, Nutzungsverluste oder entgangener Gewinn ausgeschlossen.

Die Haftung ist insgesamt auf den vom Kunden bezahlten Preis beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personen- und Sachschäden aus fehlerhaften Produkten gilt ausschliesslich das Produktehaftpflichtgesetz.

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Lieferungen und Montagen sind 60 % des Rechnungsbetrages bei Vertragsabschluss und 40 % nach Schlussrechnung zu bezahlen.

Ab dem 31. Tag nach Fälligkeit schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % p.a. sowie Mahngebühren von CHF 25.00 pro Mahnung. Zahlt der Kunde die Anzahlung nicht fristgerecht, ist Swiss Storenbau berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

12. Vertragsauflösung

Treten unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse ein, die die Vertragserfüllung erheblich beeinträchtigen oder verunmöglichen, ist Swiss Storenbau berechtigt, den Vertrag anzupassen oder aufzulösen. In diesem Fall hat der Kunde die bereits erbrachten und nutzbaren Leistungen zu vergüten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Swiss Storenbau ist berechtigt, Verträge oder Forderungen auf Dritte zu übertragen, sofern dadurch die Sicherheiten des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Eine Übertragung durch den Kunden ist ohne schriftliche Zustimmung ausgeschlossen.

Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Zürich. Swiss Storenbau ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Wohnsitz des Kunden geltend zu machen.

Diese AGB treten am 16.03.2026 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen.